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Behandlung der Arthrose des Großzehengrundgelenkes

Bei fortgeschrittener Arthrose des Großzehengrundgelenks werden abgenutzte Knorpelflächen behandelt, um Schmerzen zu lindern und die Funktion des Gelenks wiederherzustellen. Je nach Ausmaß der Schädigung kommen gelenkerhaltende Verfahren oder eine Versteifung des Gelenks zum Einsatz, sodass Alltag und Belastung des Fußes wieder besser möglich sind.


Dauer der OP: 20 – 70 Minuten


Anästhesie: Vollnarkose oder Teilnarkose


Aufenthalt: ambulant – 2 Tage stationär


Mobilitätszustand direkt nach OP: Vollbelastung im Verbandsschuh mit steifer Sohle oder Short Walker möglich


Nachsorge: Für 10 Tage: Schonung des Fußes; Woche 0 – 4: in der Regel Vollbelastung im Verbandsschuh/Walker; Woche 0 – 6: Physiotherapie; Woche 0 – 6: korrigierende Tape-Verbände; ab Woche 5: normales stabiles Schuhwerk; Woche 7 – 12: Nachtlagerungsschiene


 

Häufige Erkrankungen:
 

Familiär und gesellschaftlich bedingte Fehlstellung

Sollten in der Familie bereits Hallux valgus Fehlstellungen aufgetreten sein, so ist das Risiko selbst eine Fehlstellung zu entwickeln erhöht. Äußere Einflussfaktoren wie Übergewicht, übermäßige physische Beanspruchung der Füße oder falsches, zu enges Schuhwerk können die Ausbildung einer Fehlstellung begünstigen.

 

„Altersbedingte“ Fehlstellung

Durch altersbedingte Verschleißerscheinungen des zehenstabilisierenden Gewebes oder ausgelockerten Gelenken kann es zu Fehlstellungen kommen.

 

Traumatische Fehlstellungen

Durch Verletzungen der Sehnen oder des stabilisierenden Halteapparates der Großzehe (sog. Plantare Platte) können in seltenen Fällen Hallux valgus Fehlstellungen entstehen.

 

Angeborene Fehlstellungen

Sog. Juveniles Hallux valgus Syndrom. Bereits im Jugendalter können erhebliche Fehlstellungen auftreten. Idealerweise erfolgt die operative Korrektur erst nach Wachstumsabschluss des Fußes (ab ca. 15 Jahre). Oft sind differenziertere Operationstechniken nötig.

 

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